Folgende Felder stehen zu jeder Berechnungsregel mit Ausnahme der Regel Keine zur Verfügung. Außerdem sind bei der Berechnungsregel Abschläge verrechnen keine Angaben zu Rabatten möglich.
Leistungsdatum | Hier können Sie ein Format angeben, in dem das Leistungsdatum ausgewiesen werden soll. Das in der Konfiguration des Produktkatalogs hinterlegte Format wird vorgeschlagen. |
Bearbeitertyp | Sie können hier einen Bearbeitertyp auswählen. Zur Auswahl stehen alle zur Firma angelegten Bearbeitertypen. Über den Bearbeitertyp ist der automatische Ausweis z. B. des Mitarbeiters einer Buchstelle, der die Buchführung erstellt, auf der Rechnung möglich. Hinterlegen Sie zum Produkt den Bearbeitertyp Buchführung und ist zum Partner ein Bearbeiter zu diesem Bearbeitertyp hinterlegt, kann der Bearbeiter auf der Rechnung für diesen Partner ausgedruckt werden. |
USt - Erlös | Da mit der Rechnungsschreibung eine automatische Buchung der einzelnen Rechnungspositionen verbunden sein kann, müssen Sie in diesem Feld bei steuerpflichtigen Umsätzen den entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel angeben. Entsprechend des jeweiligen Schlüssels wird bei der Rechnungs-/Gutschriftspostenerfassung der Umsatzsteuerbetrag berechnet. Die Buchung der Umsatzsteuer in der Finanzbuchführung erfolgt auf dem zum Schlüssel hinterlegten Konto. |
Erlöskonto | Geben Sie das Konto ein, auf welches der Betrag des Produkts beim Export der Fakturierungsdaten in der Finanzbuchführung automatisch gebucht wird. Zulässig sind die in Ihrem Finanzbuchhaltungsprogramm definierten Erlöskonten. |
KSt - Erlös | Eine Eingabe ist nur erforderlich, wenn Sie die Fakturierungsdaten an die Finanzbuchhaltung übergeben und dort die Kostenstellenrechnung nutzen. Zulässig sind die in Ihrem Finanzbuchhaltungsprogramm genutzten Kostenstellen. |
USt - Aufwand | Wählen Sie hier den USt-Schlüssel aus, der verwendet werden soll. Weitere Erläuterungen s. USt - Erlös |
Aufwandskonto | Konto, auf welches der Betrag des Produkts beim Export der Fakturierungsdaten in der Finanzbuchführung automatisch gebucht wird. Zulässig sind die in Ihrem Finanzbuchhaltungsprogramm definierten Aufwandskonten. |
KSt - Aufwand | Eine Eingabe ist nur erforderlich, wenn Sie die Fakturierungsdaten an die Finanzbuchhaltung übergeben und dort die Kostenstellenrechnung nutzen. Zulässig sind die in Ihrem Finanzbuchhaltungsprogramm genutzten Kostenstellen. |
Skonto ausschließen | Setzen Sie ein Häkchen in den Kasten, wenn Skonto bei diesem Produkt grundsätzlich nicht möglich sein soll. Das Feld Skonto steht somit bei der Fakturierung nicht zur Verfügung. |
Rabatt ausschließen | Setzen Sie ein Häkchen in den Kasten, wenn ein Rabatt auf dieses Produkt grundsätzlich nicht möglich sein soll. Das Feld Rabatt in % wird dadurch deaktiviert und steht auch bei der Fakturierung nicht zur Verfügung. |
Rabatt in % | Sie können hier einen Rabatt in Prozent, z. B. 1,25 %, als Vorschlagswert hinterlegen. Wenn Sie hier einen Rabatt von 0,00 eingeben, wird bei der Erfassung einer Position mit diesem Produkt ein Rabatt von 0,00 vorgeschlagen und - wenn Sie den Vorschlag beibehalten - auch auf den Belegen ausgedruckt. Lassen Sie das Feld leer, wird kein Rabatt vorgeschlagen (leeres Feld). |
Diese Berechnungsregel steuert die Fakturierung gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und steht nur Buchstellen und Steuerberatungskanzleien zur Verfügung. Im Programm sind alle abrechnungsrelevanten Paragraphen und Tabellen der StBVV hinterlegt.
Feld | Beschreibung | ||||||||
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Paragraph/Tabelle | Wählen Sie den entsprechenden Tabelleneintrag aus der hinterlegten Liste aus. | ||||||||
Multiplikator | Geben Sie ggf. den Multiplikator ein. | ||||||||
Divisor | Geben Sie ggf. den Divisor ein. | ||||||||
Gebührensatz | Dieses Feld ist von besonderer Bedeutung, wenn Sie im Feld Paragraph/Tabelle den Eintrag § gem. Gebührensatz ausgewählt haben. Zu bestimmten Leistungen bzw. zu den entsprechenden Paragraphen sind in der StBVV keine Tabellen mit Vergütungssätzen, sondern allgemeine Hinweise zur Vergütung hinterlegt. Ein Beispiel für eine solche Leistung ist Möglichkeit, dass ein Steuerberater eine Dokumentenpauschale, z. B. für die Ablichtung von Behörden- bzw. Gerichtsakten, nach § 17 berechnen kann. Erstellen Sie für eine solche Leistung ein Produkt, so hinterlegen Sie bitte im Feld Paragraph/Tabelle den Eintrag § gem. Gebührensatz und erfassen Sie die Erläuterung zur Leistung, d. h. den Paragraphen, im Feld Gebührensatz. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass die Erläuterung auf dem Beleg in der Spalte StBVV § Abs. Nr. Tab. aufgeführt wird. Wird bei diesem Produkt eine Tabelle der StBVV mit Vergütungssätzen herangezogen, wird das Feld Gebührensatz auf dem Beleg nicht ausgewiesen, sondern die entsprechende Tabelle. Die Verwendung dieses Feldes, um bei der Erfassung von Positionen individuelle Hinweise zur erhalten, ist möglich. Der Gebührensatz wird dabei ausschließlich in der maximierten Anzeige angezeigt. | ||||||||
Zusatzfeld zuordnen | Wählen Sie aus, aus welchem Feld in den Partnerstammdaten der Gegenstandswert bei der Fakturierung dieses Produkts herangezogen/vorgeschlagen werden soll. Wenn in der Fakturierung das Produkt ausgewählt und beim Partner das Zusatzfeld hinterlegt ist, wird der Inhalt aus dem Zusatzfeld als Vorschlagswert angezeigt. | ||||||||
Unterstützung von | Über die Unterstützung von bilden Sie zusätzliche Auswahlfelder zum Produkt ab.
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Menge | Die hier eingegebene Menge wird bei der Erfassung der Rechnungspositionen vorgeschlagen. Dieses Feld steht nur bei bestimmten Tabellen der StBVV zur Verfügung. | ||||||||
Einzelpreis | Geben Sie ggf. einen Einzelpreis ein. Dieses Feld steht nur bei bestimmten Tabellen der StBVV zur Verfügung. | ||||||||
Betrag | Geben Sie ggf. einen Betrag ein. |
Diese Berechnungsregeln sind hier zusammengefasst, da nahezu alle Felder in den Angaben zur Berechnungsregel identisch sind.
Feld | Beschreibung | ||||||||
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Berechnungsart | Wählen Sie die Berechnungsart aus. Zur Auswahl stehen Netto und Brutto. Bitte beachten Sie, dass diese Angabe maßgeblich für die Berechnung der Umsatzsteuer ist. | ||||||||
Zusatzfeld zuordnen | Wählen Sie aus, aus welchem Feld in den Partnerstammdaten der Wert bei der Fakturierung dieses Produkts herangezogen werden soll. Wenn in der Fakturierung das Produkt ausgewählt und beim Partner das Zusatzfeld hinterlegt ist, wird der Inhalt aus dem Zusatzfeld als Vorschlagswert angezeigt. | ||||||||
Unterstützung von | Über die Unterstützung von bilden Sie zusätzliche Auswahlfelder zum Produkt ab.
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Unterschiede je Berechnungsregel | |||||||||
Berechnungsregel | Beschreibung | ||||||||
Menge x Einzelpreis | Diese Berechnungsregel verwenden Sie dann, wenn je verkaufter Menge abgerechnet werden soll, z. B. je kg Kartoffeln.
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Festbetrag | Diese Berechnungsregel verwenden Sie, wenn ein Festbetrag je erbrachter Leistung abgerechnet werden soll,.
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Gebührentabelle | Diese Berechnungsregel verwenden Sie, wenn Sie in Abhängigkeit von der Berechnungsgrundlage bzw. einem Gegenstandswert unterschiedliche Gebührensätze erheben. Dies ist z. B. bei Beratungsringen der Fall, deren Gebührensatz häufig abhängig von der Betriebsgröße ist. In der Tabelle ist hinterlegt, bei welcher Betriebsgröße welche Gebühr zu entrichten ist. Z. B. kleiner oder gleich 10 ha eine Gebühr von 20 €, bei einer Betriebsgröße über 10 ha aber unter 20 ha eine Gebühr von 25 €. Für einen Betrieb mit 15 ha ergibt sich also eine Gebühr von 25 €.
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Saldierte Gebührentabelle | Diese Berechnungsregel verwenden Sie, wenn Sie in Abhängigkeit von der Berechnungsgrundlage bzw. einem Gegenstandswert unterschiedliche Gebührensätze erheben, wobei sich die Gebühren saldieren. Dies ist z. B. bei Beratungsringen der Fall, deren Gebührensatz häufig abhängig von der Betriebsgröße ist. Im Unterschied zu der einfachen Gebührentabelle werden die Gebühren hier jedoch wie folgt berechnet: z. B. für die ersten 10 ha eine Gebühr von je 20 € und je weiteren 10 ha jeweils 8 €. Für einen Betrieb mit 25 ha ergibt sich also eine Gebühr von 36 € (10 ha = 20 € + 10 ha = 8 € + 5 ha = 8 €).
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Staffelpreise | Diese Berechnungsregel verwenden Sie, wenn Sie in Abhängigkeit von der Menge unterschiedliche Preise erheben. In einer Tabelle ist zu hinterlegen bei welcher Menge welcher Preis heranzuziehen ist. Z. B. ist hinterlegt, bei welcher Abnahmemenge welcher Stückpreis gilt: bei einer Abnahmemenge kleiner oder gleich 10 Stück ein Preis von 5 € je Stück, bei einer Abnahmemenge bis 100 Stück ein Preis von 4 € je Stück. Bei einer Abnahmemenge von 15 Stück ergibt sich also ein Gesamtpreis von 60 € (15 Stück x 4 €).
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Saldierte Staffelpreise | Diese Berechnungsregel verwenden Sie, wenn Sie in Abhängigkeit von der Menge unterschiedliche Preise erheben, wobei sich die Staffelpreise saldieren. In einer Tabelle ist zu hinterlegen bei welcher Menge welche Staffelpreise heranzuziehen und bei der Fakturierung zu saldieren sind. Z. B. ist hinterlegt, bei welcher Abnahmemenge welcher Stückpreis gilt: für die ersten 10 Stück ein Preis von 5 € je Stück, für jedes weitere Stück bis 100 Stück ein Preis von 4 € je Stück. 25 Stück ergibt sich also ein Gesamtpreis von 110 € (50 € + 60 € (10 Stück x 5 €; 15 Stück x 4 €).
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Bei der Rechnungsstellung können Sie Abschläge/Vorschüsse für einen eingegrenzten oder für den gesamten Partnerstamm abrechnen. Erstellen Sie dann die Endabrechnung für den Partner, müssen diese Abschläge bzw. Vorschüsse gegengerechnet werden. Dafür sind entsprechende Produkte im Produktkatalog einzurichten.
Feld | Beschreibung | ||||||||||||||||
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Berechnungsart | Wählen Sie die Berechnungsart aus. Zur Auswahl stehen Netto und Brutto. Bitte beachten Sie, dass diese Angabe maßgeblich für die Berechnung der Umsatzsteuer ist. | ||||||||||||||||
Abschlagsermittlung | Wählen Sie aus, wie der gegenzurechnende Abschlag ermittelt wird. Zur Auswahl stehen: manuelle Eingabe, aus Zusatzfeld und aus Abschlagsrechnungen. Je nach Auswahl sind im Folgenden unterschiedliche Angaben notwendig.
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Die Berechnungsregel Keine wählen Sie, wenn erläuternde Texte auf der Rechnung ausgewiesen werden sollen. Weitere Angaben zur Berechnungsregel sind nicht notwendig. Diese Produkte dienen zur weiteren Erläuterung einzelner Produkte oder zum Ausweis allgemeiner Informationen auf der Rechnung. Die Textzeilen können Sie beliebig in der Rechnung platzieren, sie werden der Eingabereihenfolge nach auf der Rechnung ausgewiesen.