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Aktualisierung März 2025

Informieren Sie sich hier über die Verbesserungen in der aktuellen Version vom März 2025.

 

 

Ertragssteuerliche Abgrenzung beim Digitalen Belegbuchen vereinfacht

Beim Digitalen Belegbuchen wird anhand des Beleges eine Buchung vorgeschlagen. Diese wird nach der Nachbearbeitung an ADNOVA finance übergeben - auf ein Forderungen- bzw. Verbindlichkeitskonto, auf ein Barverrechnungskonto oder auf Kreditoren/Debitoren-Konten. Das Digitale Belegbuchen eignet sich für Unternehmen, die bereits mit der Offenen-Posten-Buchhaltung in ADNOVA finance arbeiten oder zur Regelbesteuerung optiert haben.

Im Belegbuch stehen beim Digitalen Belegbuchen jetzt zwei neuer Felder zur Verfügung:

  1. Beleg buchen: Leist./Lief.-Datum (optional)
  2. Verrechnung/Zahlung buchen: Buchungsdatum (Pflichtfeld)

Mittels dieser beiden Felder ist eine ertragsteuerliche Abgrenzung möglich.

Beispiel:

Bei einer Eingangsrechnung ist das Dokumentdatum 09.01.2025, das Leistungs-/Lieferdatum liegt jedoch im Vorjahr (12/2024). Das Belegdatum kann nicht auf den 31.12.2024 geändert werden, weil der Vorsteuerabzug erst mit Vorlage der Rechnung (somit im Januar) möglich ist. Die Verbindlichkeit muss aber zum 31.12.2024 eingebucht werden.

Wird nun ein Leist./Lieferdatum eingetragen, wird dieses als Buchungsdatum für die Einbuchung der Verbindlichkeit in ADNOVA finance herangezogen. Ist kein Leist./Lieferdatum eingetragen, wird wie bisher das Dokumentdatum genommen. 

Bei der Verrechnungs-/Zahlungsbuchung wird grundsätzlich das Dokumentdatum als Vorschlagswert für das Buchungsdatum genommen. Gibt es bereits eine ausgeführte Zahlung (per Onlinebanking im Zahlungsverkehr oder über das Belegbuch per Zahlungsdatei) wird hingegen das Ausführungsdatum vorgeschlagen. Bei Bedarf kann es manuell angepasst werden.

Zusätzlich wird nun bei Debitor- und Kreditorbuchungen das Dokumentdatum als Rechnungsdatum an ADNOVA finance übergeben, sodass dieses in ADNOVA finance im F7 Fenster Zahlungskonditionen angezeigt wird.

Monitor im Hochformat - Optimierte Anzeige der Dokumentvorschau

Wir empfehlen für die Anzeige der Belege die Dokumentvorschau auf einen zweiten Monitor auszulagern. Damit der Beleg mit allen Informationen auf Monitoren im Hochformat optimal anzeigt wird, wurde die Darstellung des Infobereichs jetzt speziell dafür angepasst.

Greifen Sie aus ADNOVA finance auf einen mit dem Kontoumsatz verknüpften Beleg zu, wird die optimierte Anzeige bei Monitoren im Hochformat ebenfalls genutzt.

Anzeige XRechnungen im Dokumentenmanagement

XRechnungen sind eine zulässige Form von E-Rechnungen, in denen die Rechnungsinformationen ausschließlich im maschinenlesbaren XML-Format vorliegen, es gibt kein Belegbild im PDF-Format.

Für die Anzeige im Belegbuch bereitet ADNOVA+ diese XML-Daten auf, um die Inhalte zusätzlich in lesbarer Form darzustellen. Bei der Festschreibung werden die XML-Datei und die aufbereiteten Inhalte im Dokumentenmanagement archiviert und dort nun ebenfalls in lesbarer Form angezeigt.

Fristen- und Terminkontrolle - 4-Tages-Frist

Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) wurden die Laufzeitvorgaben für die Bekanntgabe verlängert. Statt der früheren 3-Tages-Frist gilt seit dem 01.01.2025 die 4-Tages-Frist. Dies wird nun bei den Vorgangsarten entsprechend berücksichtigt.

Hintergrund: Wenn Sie im Belegbuch zu einem Dokumenteneingang /-ausgang eine Frist eintragen, greifen Sie auf vordefinierte erweiterte Vorgangsarten zu.

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