Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 2 Aktuelle »

Die Adressdaten eines Kunden müssen erfasst werden, um die Erstellung der Rechnung zur Erfüllung des Verkaufsvertrags zu ermöglichen. Da die Datenverarbeitung damit bereits aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin erlaubt ist, ist keine Einwilligung des Kunden nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig.

Gemäß DSGVO ist die LAND-DATA GmbH verpflichtet, sicher zu stellen, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in ADNOVA+ die Vorgaben der DSGVO berücksichtigt werden. Insbesondere im Rahmen der Fakturierung geben Sie nicht nur Ihre Daten sondern auch Daten Ihrer Kunden in ADNOVA+ ein. Die neuen Nutzungsbedingungen für Mandanten einer Buchstelle/Steuerberatungskanzlei in der Aktualisierung vom Dezember, die ADNOVA+ nutzen, enthalten aus diesem Grund einen Abschnitt, in dem Sie die Berücksichtigung der DSGVO bei der Verarbeitung Ihrer Kundendaten bestätigen.

Die DSGVO zu berücksichtigen bedeutet jedoch nicht, von jedem Kunden oder Geschäftspartner eine schriftliche Einwilligung zur Datenverarbeitung einzuholen. Denn: Nicht jede Datenverarbeitung bedarf einer Einwilligung. Ist die Datenverarbeitung aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben ohnehin erlaubt, ist dies nicht notwendig.

Erfassen Sie z. B. die Adressdaten eines Kunden, um ihm eine Auftragsbestätigung oder eine Rechnung zu übersenden, ist dafür keine Einwilligungserklärung notwendig. In diesem Fall verarbeiten Sie die Daten Ihres Kunden zur Erfüllung eines Vertrages. Auch wenn Ihnen jemand seine Visitenkarte überreicht, mit der Bitte ein Angebot zu übersenden, müssen Sie ihn nicht um eine schriftliche Einwilligung bitten, bevor Sie das Angebot erstellen und dafür die Daten in ADNOVA+ erfassen.

  • Keine Stichwörter