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Seit der Aktualisierung vom Juli 2021 kommt beim Zahlungsverkehr die "Starke Authentifizierung" zum Tragen, die eine häufigere TAN-Eingabe erforderlich macht. Dies resultiert aus den Anforderungen der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) und deren Umsetzung in nationales Recht.

Mehr zu den Hintergründen zur Einführung der starken Authentifizierung...

Umsetzung der gesetzlichen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2

Mit der PSD2 gibt es klare Regeln für die Nutzung von Zahlungsauslösediensten für das Initiieren von Überweisungen im Onlinebanking oder von Kontoinformationsdiensten zur Abfrage und Auswertung von Kontodaten. Das bedeutet, dass Sie sich z. B. bei einem Einkauf im Internet nicht extra in das Online-Banking Ihres Kreditinstituts einloggen müssen, sondern die Überweisung über einen auf der Händlerseite angebotenen Zahlungsauslösedienst beauftragen können. Für ADNOVA+ bedeutet es, dass Sie aus dem Zahlungsverkehr heraus über einen Zahlungsauslösedienst (Drittdienstleister) Überweisungen durchführen können und dabei der aktuelle Kontostand angezeigt wird.

Damit die Zahlungsauslöse- sowie Kontoinformationsdienstleister diesen Service anbieten können, brauchen diese eine Erlaubnis des Kontoinhabers und einen Zugang zum Konto. Die PSD2 regelt den Zugang dieser „dritten Zahlungsdienstleister“ auf die Zahlungskonten. Ziel ist mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sowie die Stärkung von Verbraucherschutz und Wettbewerbsfähigkeit.

In diesem Zuge führt die PSD2 zur Erhöhung der Sicherheit auch die Verpflichtung zur sogenannten „starken Kundenauthentifizierung“ ein. Dabei sind nur noch TAN-Verfahren erlaubt, bei denen für jede Transaktion jeweils eine neue TAN generiert wird (sog. dynamisches TAN-Verfahren).

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben haben wir mit der letzten Aktualisierung die neue XS2A-Schnittstelle in ADNOVA+ integriert. Die nun erforderliche Eingabe der zweiten TAN ist keine Besonderheit von LAND-DATA, sondern eine Anpassung an einen gesetzlichen Standard. Ob und wann diese TAN abgefragt wird, bestimmt die Bank. Ziel ist es, die Zahlungsvorgänge unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherer zu machen.

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