Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur „Verification of Payee“ (VoP) – der Überprüfung des Zahlungsempfängers (EU-weite Regelung ab dem 9. Oktober 2025) - wurde der Zahlungsverkehr in ADNOVA+ mit der Aktualisierung vom 26. September 2025 um eine wichtige Sicherheitsfunktion zum verstärkten Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug erweitert.
Bei Überweisungen wird seit dem 9. Oktober in einer zentralen EU-Datenbank kontrolliert, ob der eingegebene Empfängername mit dem bei der Bank zur IBAN hinterlegten Empfängernamen übereinstimmt.
Was ändert sich mit der VoP für Sie?
- Automatischer Namensabgleich: Bei jeder Einzelüberweisung wird der eingegebene Empfängername automatisch mit den Bankdaten abgeglichen.
- Warnhinweise bei Abweichungen: Sie erhalten sofort eine Warnung, wenn der Empfängername nicht oder nur teilweise übereinstimmt.
- Bewusste Entscheidung: Bei Unstimmigkeiten können Sie die Überweisung stoppen oder auf eigenes Risiko fortführen.
Was bedeutet die Hinweismeldung für Ihre Haftung? Bitte beachten Sie: Wenn Sie trotz Warnung eine Überweisung durchführen, unterliegt die Haftung Ihrer Bank für fehlerhafte Überweisungen. Die Prüfung dient Ihrem Schutz – nutzen Sie sie!
Hintergrund zur VoP-Regelung
Die Verifizierung des Zahlungsempfängers ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Betrugsprävention im europäischen Zahlungsverkehr. Wir haben diese Anforderung pflichtgemäß umgesetzt, um Ihnen maximale Sicherheit bei Ihren Zahlungen zu gewährleisten.