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Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur „Verification of Payee“ (VoP) – der Überprüfung des Zahlungsempfängers (EU-weite Regelung ab dem 9. Oktober 2025) - wurde der  Zahlungsverkehr in ADNOVA+ mit der Aktualisierung vom 26. September 2025 um eine wichtige Sicherheitsfunktion zum verstärkten Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug erweitert.

Bei Überweisungen wird seit dem 9. Oktober in einer zentralen EU-Datenbank kontrolliert, ob der eingegebene Empfängername mit dem bei der Bank zur IBAN hinterlegten Empfängernamen übereinstimmt.

Was ändert sich mit der VoP für Sie? 

  • Automatischer Namensabgleich:  Bei jeder Einzelüberweisung wird der eingegebene Empfängername automatisch mit den Bankdaten abgeglichen.  
  • Warnhinweise bei Abweichungen:  Sie erhalten sofort eine Warnung, wenn der Empfängername nicht oder nur teilweise übereinstimmt.  
  • Bewusste Entscheidung:  Bei Unstimmigkeiten können Sie die Überweisung stoppen oder auf eigenes Risiko fortführen.  

Was bedeutet die Hinweismeldung für Ihre Haftung?  Bitte beachten Sie: Wenn Sie trotz Warnung eine Überweisung durchführen, unterliegt die Haftung Ihrer Bank für fehlerhafte Überweisungen. Die Prüfung dient Ihrem Schutz – nutzen Sie sie! 
 

Hintergrund zur VoP-Regelung
Die Verifizierung des Zahlungsempfängers ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Betrugsprävention im europäischen Zahlungsverkehr. Wir haben diese Anforderung pflichtgemäß umgesetzt, um Ihnen maximale Sicherheit bei Ihren Zahlungen zu gewährleisten.

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