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Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur „Verification of Payee“ (VoP) – der Überprüfung des Zahlungsempfängers (EU-weite Regelun g ab dem 9. Oktober 2025) -  wurde der  Zahlungsverkehr in ADNOVA+ mit der Aktualisierung vom 26. September 2025 um eine wichtige Sicherheitsfunktion zum verstärkten Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug erweitert.

Bei Überweisungen werden die Seiten der Bankkunden erstellt, werden ab dem 9. Oktober in einer zentralen EU-Datenbank kontrolliert, ob der Empfängername mit der IBAN übereinstimmt.

 

Wichtiger Hinweis: Aufgrund notwendiger technischer Anpassungen und Abstimmungen mit den entsprechenden Dienstleistern sind momentan nur Einzelüberweisungen möglich.

 

Sammelüberweisungen können aktuell im Zahlungsverkehr in ADNOVA+ und Just Farming nicht ausgeführt werden! Wir informieren Sie umgehend, sobald Sammelüberweisungen uneingeschränkt möglich sind.


Was ändert sich mit der VoP für Sie? 

  • Automatischer Namensabgleich:  Bei jeder Einzelüberweisung wird der eingegebene Empfängername automatisch mit den Bankdaten abgeglichen.  
  • Warnhinweise bei Abweichungen:  Sie erhalten sofort eine Warnung, wenn der Empfängername nicht oder nur teilweise übereinstimmt.  
  • Bewusste Entscheidung:  Bei Unstimmigkeiten können Sie die Überweisung stoppen oder auf eigenes Risiko fortführen.  

Was bedeutet die Hinweismeldung für Ihre Haftung?  Bitte beachten Sie: Wenn Sie trotz Warnung eine Überweisung durchführen, unterliegt die Haftung Ihrer Bank für fehlerhafte Überweisungen. Die Prüfung dient Ihrem Schutz – nutzen Sie sie! 
 

Hintergrund zur VoP-Regelung
Die Verifizierung des Zahlungsempfängers ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Betrugsprävention im europäischen Zahlungsverkehr. Wir haben diese Anforderung pflichtgemäß umgesetzt, um Ihnen maximale Sicherheit bei Ihren Zahlungen zu gewährleisten.

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