Anleitung für Buchstellenmitarbeiter, Bereitstellung am 08.11.2023
Möchten Sie in Ihrer Kanzlei Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, ist dies durch die Anlage eines entsprechenden Produktes in ADNOVA+ ohne Weiteres möglich. Legen Sie dabei Gegenstandswerte zugrunde, die Sie in ADNOVA finance oder ADNOVA e.tax ermitteln, können Sie diese einfach in ADNOVA+ importieren.

Kurze Beschreibung des Ablaufs

Legen Sie in der Fakturierung ein Produkt mit Berechnungsregel Gebührentabelle an und hinterlegen Sie die Werte der Wertetabelle des § 13 RVG. Die Eingabe der Gebührentabelle ist zwar etwas umfangreicher, aber nur einmalig notwendig. Ordnen Sie diesem Produkt das Zusatzfeld zu, in dem zu den einzelnen Partnern (Mandanten) die Gegenstandswerte hinterlegt sind. Sie können dieses Feld für die jeweiligen Partner in einem Schritt durch einen Import füllen, z. B. aus ADNOVA finance .

Beim Schreiben der Rechnung wird dann anhand des Gegenstandswertes der richtige Gebührensatz gemäß Gebührentabelle gezogen. Zudem können Sie die Gebühren über den Multiplikator und den Divisor weiter steuern. Soll z. B. der dreifache Wert berechnet werden, erfassen Sie im Feld Multiplikator eine 3 und im Feld Divisor eine 1. Der Wert der Gebührentabelle wird so mit 3/1 multipliziert.

Die Schritte im Detail

ADNOVA+: Zusatzfeld anlegen (Einrichtung - Globale Einstellungen - Zusatzfeld)

ADNOVA+: Produkt anlegen (Einrichtung - Fakturierung - Produkt)

ADNOVA finance: Gegenstandswerte aus ADNOVA finance exportieren für Import in ADNOVA+

ADNOVA+: Gegenstandswerte in ADNOVA+ einlesen: Partnerübersicht - Infobereich Aktion Daten importieren

Neben dem Import von Gegenstandswerten aus ADNOVA finance ist auch der Import von Werten aus ADNOVA e.tax möglich. Wie Sie die Daten aus ADNOVA e.tax exportieren entnehmen Sie bitte dem Handbuch zu ADNOVA e.tax.

ADNOVA+: Rechnung schreiben

Jetzt können Sie in ADNOVA+ eine Rechnung für einen Partner mit dem Produkt § 13 RVG schreiben. Der zugrundeliegende Gegenstandswert wird aus dem Zusatzfeld ermittelt und angezeigt. Wichtig ist, den Veranlagungszeitraum (VZ) anzugeben. Erst dann ist die Anzeige des Wertes möglich. Bitte achten Sie bei der Erfassung des Multiplikators darauf, dass Sie immer auch einen Divisor (mit dem Wert 1 wenn multipliziert werden soll) eingeben.

Natürlich können Sie die Gegenstandswerte beim Schreiben der Rechnung auch manuell eingeben, wenn Sie keine Daten aus ADNOVA finance oder ADNOVA e.tax importieren.