Aufgrund der neuen Grundsteuer-Gesetzeslage werden in Zukunft vermehrt mehrere Grundsteuermessbescheide für einen Mandanten im Belegbuch abgelegt, die sich nur durch die Grundstücke unterscheiden.
Ebenso wie bei der Grundsteuer können Sie als Besonderheit daher ab März 2023 nicht nur einen Grundsteuermessbescheid im Belegbuch des Mandanten zeitgleich verwalten, sondern mehrere. Tragen Sie zu den Bescheiden bitte die Vorgangsart 403 (Messbescheid vom Finanzamt) mit dem Sachgebiet 43 (Grundsteuer) ein.