Mit dem neuen Jahressteuergesetz wurde im § 12 (3) UStG ein neuer Absatz mit einem Nullsteuersatz auf die Lieferungen, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von max. 30 kW (peak) aufgenommen. Damit fällt seit dem 01.01.2023 keine Mehrwertsteuer mehr auf die Anschaffung, Einfuhr, Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern für die Solaranlage an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Die neuen Steuerschlüssel haben wir in den LAND-DATA Softwareanwendungen entsprechend umgesetzt.
Mit den beschlossenen Maßnahmen sollen steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut werden. Die neue steuerliche Regelung ist für diese Geschäftsvorfälle ab dem 01. Januar 2023 anzuwenden. Der Nullsteuersatz gilt also nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2022 in Betrieb genommen werden. Entscheidend ist das Datum, an dem die Photovoltaikanlage geliefert beziehungsweise installiert wird. Liegt dieses Datum nach dem 31. Dezember 2022, fällt keine Umsatzsteuer an. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Leasing- oder Mietkaufverträge können - je nach konkreter Ausgestaltung - umsatzsteuerrechtlich als Lieferung oder als sonstige Leistung einzustufen sein. Der Nullsteuersatz kann nur auf Lieferungen angewandt werden. In allen anderen Fällen kommt der Regelsteuersatz zur Anwendung. Begünstigt ist auch der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage, reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen hingegen nicht.
Damit der Nullsteuersatz ab dem 1. Januar 2023 bei der Rechnungsstellung in ADNOVA+ korrekt ausgewiesen werden kann, haben wir im Januar 2023 neue Umsatz-Steuerschlüssel in der ADNOVA+ Fakturierung zur Verfügung gestellt.
In ADNOVA finance wurden die zusätzlichen USt-Schlüssel ebenfalls aufgenommen, so dass sie bei der Übergabe einer Buchungsdatei aus ADNOVA+ berücksichtigt werden.