Bei der Rechnungstellung für Leistungen, die vor dem 01.07.2020 erbracht wurden, empfehlen wir die Verwendung der Umsatzsteuerschlüssel 4 (19%) und 5 (7%). Bei der Erfassung der Rechnungen können Sie den vorgeschlagenen Schlüssel (1 oder 2) durch diese Schlüssel ersetzen. Sie vermeiden dadurch manuelle Änderungen in ADNOVA finance.
Fakturierung
Bei einer Übergabe der Rechnungen an die Buchhaltung (ADNOVA finance) können in ADNOVA+ zwei Varianten gewählt werden:
Übergabe des Belegdatums (Rechnungsdatum) als Buchungsdatum:
Liegt das Rechnungsdatum nach dem 30.06.2020, das Leistungsdatum aber vor dem 01.07.2020, dann wird hier der Umsatzsteuerschlüssel 1 als 16 % interpretiert. Die Buchungen müssen dann nach der Übergabe auf den Umsatzsteuersatz von 19 % angepasst werden.
Übergabe des Leistungsdatums als Buchungsdatum:
Liegt das Leistungsdatum einer Rechnung vor dem 01.07.2020 wird die Buchung dem alten WJ zugeordnet. Hier muss geprüft werden, ob die Rechnung ins Folgejahr verschoben werden muss.
Hintergrundinformationen: Umsatzsteueränderung, Hinweise für Leistungen vor dem 01.07.2020
Durch die Umsatzsteueränderung ab dem 01.07.2020 stehen einige Nutzer der ADNOVA+ Fakturierung vor der Herausforderung, Leistungen abzurechnen, die noch mit 19% Umsatzsteuer fakturiert werden müssen. Hierzu haben wir einige Hinweise zur Rechnungsschreibung bei Rechnungen ab 01.07.2020 zusammengestellt, in denen Sie Leistungen vor dem 30.06.2020 berechnet werden.
Die Änderung des Schlüssels können Sie während der Erfassung des Belegs vornehmen. Falls der Umsatzsteuerschlüssel in der Erfassung nicht sichtbar ist, können Sie ihn über das +-Symbol einblenden.
Hintergrund: Bei einer Übergabe der Rechnungen an die Buchhaltung (Buchungsdatei) können über die Fakturierungsbucheinstellungen in ADNOVA+ zwei Varianten gewählt werden: Bei Übergabe des Belegdatums (Rechnungsdatum) als Buchungsdatum in ADNOVA finance wird bei Rechnungen mit einen Rechnungsdatum nach dem 01.07.2020 der Umsatzsteuersatz von 19% verwendet, da in ADNOVA finance alle Buchungen mit einem Buchungsdatum ab dem 01.07.2020 mit 16% gerechnet werden. Die Buchungen müssten nach der Übergabe angepasst werden.
Bei Übergabe des Leistungsdatums als Buchungsdatum werden die Rechnungen mit einem Leistungsdatum vor dem 01.07.2020 ggf. Dem alten Wirtschaftsjahr zugeordnet. Hier muss evtl. geprüft werden ob die Rechnung ins Folgejahr umgebucht werden müssen.
Sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen, steht Ihnen unser Benutzerservice unter 04262 304-360 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.