Durchschnittssteuersatz für pauschalierende Landwirte sinkt auf 8,4 % ab 06.12.24
Nach der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 gilt ein neuer Durchschnittssteuersatz von 8,4 %. Entsprechende USt-Schlüssel wurden mit der Aktualisierung vom 05.12.2024 bereitgestellt, damit der richtige Umgang mit dem Steuersatz in Fakturierung und Kassenbuch möglich ist. Zudem sind die neuen Schlüssel in den Buchungsvorschlägen eingebunden.
Nachdem der Bundesrat dem Jahressteuergesetz am 22.11.2024 zugestimmt hat und es am 05.12.2024 verkündet wurde, wird die Absenkung des Durchschnittssteuersatzes für pauschalierende Landwirte von 9 % auf 8,4 % am 06.12.2024 wirksam (Tag nach Verkündung). Diese Regelung hat allerdings nur eine kurze Laufzeit, da ab dem 01.01.2025 eine weitere Senkung des Steuersatzes auf 7,8 % folgt. Wir haben die entsprechenden Aktualisierungen unserer Software vorbereitet.
Neue USt-Schlüssel für ADNOVA+
Für diese kurzfristige, unterjährige Senkung des Durchschnittssteuersatzes auf 8,4 % stehen in ADNOVA+ spezielle Schlüssel zur Verfügung, die im Geltungszeitraum 06.12.2024 bis 31.12.2024 an Stelle der gewohnten Schlüssel zu verwenden sind!
Für Lieferungen und Leistungen, die im Zeitraum vom 06.12.2024 bis einschließlich 31.12.2024 erbracht wurden, ist dies z. B. der Schlüssel 4591, wenn Sie als pauschalierender Landwirt über diese Lieferungen und Leistungen eine Rechnung schreiben. In der Rechnung wird auf den Nettopreis dann die Steuer i. H. v. 8,4 % hinzugerechnet.
Weitere Erläuterungen zu den Möglichkeiten den geänderten Steuersatz in Rechnungen und im Kassenbuch zu berücksichtigen, werden wir hier in Kürze ergänzen.
Verwenden Sie im Geltungszeitraum die gewohnten USt-Schlüssel, z. B. 4583 weiterhin, wird der Prozentsatz von 9 % herangezogen und die USt damit auf der Rechnung nicht korrekt ausgewiesen.
Ab dem 01.01.2025 hinterliegt den gewohnten Schlüsseln der Prozentsatz von 7,8 %. Die gesonderten Schlüssel sind also nur bei Lieferungen und Leistungen im Zeitraum vom 06.12. bis 31.12. zu verwenden.
Allgemein gilt:
Da der Anwendungszeitraum des Steuersatzes sehr kurz ist, sind bei vielen Unternehmen nur wenige Rechnungen betroffen. Sie sollten den Schlüssel daher bei den jeweiligen Rechnungen manuell anpassen und nicht die zu den Produkten hinterlegten Schlüssel ändern. Ab dem 01.01.2025 sind wieder die gewohnten Schlüssel anzuwenden, z. B. der Schlüssel 4583.
Wird das Feld USt-Schlüssel bei der Erstellung einer Rechnung zur Position nicht angezeigt, können Sie es über einen Klick auf das grüne Plus hinzuschalten.
Hinweis:
In den Einstellungen zum Fakturierungsbuch können Sie übrigens die dauerhafte Anzeige des Feldes USt-Schlüssel (und der Produktbeschreibung) aktivieren.