Über die Berechnungsregel steuern Sie wie der Preis eines Produktes bei der Fakturierung ermittelt wird. Die hinterlegten Angaben zur einzelnen Berechnungsregel werden bei der Fakturierung vorgeschlagen und können dort angepasst werden.
Folgende Felder stehen zu jeder Berechnungsregel mit Ausnahme der Regel Keine zur Verfügung. Außerdem sind bei der Berechnungsregel Abschläge verrechnen keine Angaben zu Rabatten möglich.
Leistungsdatum | Hier können Sie ein Format angeben, in dem das Leistungsdatum ausgewiesen werden soll. Das in der Konfiguration des Produktkatalogs hinterlegte Format wird vorgeschlagen. |
Bearbeitertyp | Sie können hier einen Bearbeitertyp auswählen @GRT und was passiert dann? |
USt - Erlös | Da mit der Rechnungsschreibung eine automatische Buchung der einzelnen Rechnungspositionen verbunden ist, müssen Sie in diesem Feld bei steuerpflichtigen Umsätzen den entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel angeben. Entsprechend des jeweiligen Schlüssels wird bei der Rechnungs-/Gutschriftspostenserfassung der Umsatzsteuerbetrag berechnet. Die Buchung der Umsatzsteuer in der Finanzbuchführung erfolgt auf dem zum Schlüssel hinterlegten Konto. Setzen Sie bitte nur die für Ihr Finanzbuchhaltungsprogramm zulässigen Umsatzsteuerschlüssel ein. Variante 1: als Finanzbuchaltungsprogramm wird ADNOVA eingesetzt Variante 2: als Finanzbuchaltungsprogramm wird ein anderes Produkt eingesetzt. |
Erlöskonto | Geben Sie das Konto ein, auf welches der Nettobetrag des Produkts beim Export der Fakturierungsdaten in der Finanzbuchführung automatisch gebucht wird. Zulässig sind die in Ihrem Finanzbuchhaltungsprogramm definierten Erlöskonten. |
Kostenstelle - Erlös | Eine Eingabe ist nur erforderlich, wenn Sie die Fakturierungsdaten an die Finanzbuchführung übergeben und dort die Kostenstellenrechnung nutzen. Zulässig sind die in Ihrem Finanzbuchhaltungsprogramm genutzten Kostenstellen. |
USt - Aufwand | Wählen Sie hier den USt-Schlüssel aus, der verwendet werden soll. Weitere Erläuterungen s. USt - Erlös |
Aufwandskonto | Konto, auf welches der Nettobetrag des Produkts beim Export der Fakturierungsdaten in der Finanzbuchführung automatisch gebucht wird. Zulässig sind die in Ihrem Finanzbuchhaltungsprogramm definierten Aufwandskonten. |
Kostenstelle - Aufwand | Eine Eingabe ist nur erforderlich, wenn Sie die Fakturierungsdaten an die Finanzbuchführung übergeben und dort die Kostenstellenrechnung nutzen. Zulässig sind die in Ihrem Finanzbuchhaltungsprogramm genutzten Kostenstellen. |
Rabattausschluss | Setzten Sie mit der Maus ein Häkchen in den Kasten, wenn ein Rabatt auf dieses Produkt grundsätzlich nicht möglich sein soll. Das Feld Rabatt in % wird dadurch deaktiviert und steht auch bei der Fakturierung nicht zu Verfügung. |
Rabatt in % | Sie können hier einen Rabatt in Prozent, z. B. 1,25 %, als Vorschlagswert hinterlegen. |
StBVV
Diese Berechnungsregel steuert die Fakturierung gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV) und steht nur Buchstellen und Steuerberatungskanzleien zur Verfügung. Im Programm sind alle abrechnungsrelevanten Paragraphen und Tabellen der StBVV hinterlegt.
Feld | Beschreibung | ||||||||
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Paragraph/Tabelle | Wählen Sie die den entsprechenden Tabelleneintrag aus der hinterlegten Liste aus. | ||||||||
Multiplikator/Divisor | Geben Sie ggf. den Multiplikator und den Divisor ein. | ||||||||
Gebührensatz | Geben Sie ggf. einen Gebührensatz ein. | ||||||||
Zusatzfeld zuordnen | Wählen Sie aus, aus welchem Feld in den Partnerstammdaten der Gegenstandswert bei der Fakturierung dieses Produkts herangezogen werden soll. @GRT was passiert dann | ||||||||
Unterstützung von | Über die Unterstützung von bilden Sie @GRT was passiert dann
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Menge | Die hier eingegebene Menge wird bei der Erfassung der Rechnungspositionen vorgeschlagen. Diese Feld steht nur bei bestimmten Tabellen der StBVV zur Verfügung. | ||||||||
Einzelpreis | Geben Sie ggf. einen Einzelpreis ein. Diese Feld steht nur bei bestimmten Tabellen der StBVV zur Verfügung. | ||||||||
Betrag | Geben Sie ggf. einen Betrag ein. |
Menge x Einzelpreis, Festbetrag, Gebührentabelle, Saldierte Gebührentabelle, Staffelpreise, Saldierte Staffelpreise
Diese Berechnungsregeln sind hier zusammengefasst, da nahezu alle Felder in den Angaben zur Berechnungsregel identisch sind.
Feld | Beschreibung | ||||
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Berechnungsart | Wählen Sie die Berechnungsart aus. Zur Auswahl stehen Netto und Brutto. Bitte beachten Sie, dass diese Angabe maßgeblich für die Berechnung der Umsatzsteuer ist. | ||||
Zusatzfeld zuordnen | Wählen Sie aus, aus welchem Feld in den Partnerstammdaten der Gegenstandswert bei der Fakturierung dieses Produkts herangezogen werden soll. | ||||
Unterstützung von | Über die Unterstützung von bilden Sie @GRT was passiert dann
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Gegenstandswert bzw. Berechnungsgrundlage | Sie können festlegen ob ein bestimmter Gegenstandswert bzw. eine bestimmte Berechnungsgrundlage bei der Fakturierung dieses Produktes aus den Mandanten-, Kunden- bzw. Mitgliedsdaten herangezogen werden soll. | ||||
Unterschiede je Berechnungsregel | |||||
Berechnungsregel | Beschreibung | ||||
Menge x Einzelpreis | Diese Berechnungsregel verwenden Sie dann, wenn je verkaufter Menge abgerechnet werden soll, z. B. je kg Kartoffeln.
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Festbetrag | Diese Berechnungsregel verwenden Sie, wenn ein Festbetrag je erbrachter Leistung abgerechnet werden soll,.
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Gebührentabelle | Diese Berechnungsregel verwenden Sie, wenn Sie in Abhängigkeit von der Berechnungsgrundlage bzw. einem Gegenstandswert unterschiedliche Gebührensätze erheben. Dies ist z. B. bei Beratungsringen der Fall, deren Gebührensatz häufig abhängig von der Betriebsgröße ist. In der Tabelle ist hinterlegt, bei welcher Betriebsgröße welche Gebühr zu entrichten ist. Z. B. kleiner oder gleich 10 ha eine Gebühr von 20 €, bei einer Betriebsgröße über 10 ha aber unter 20 ha eine Gebühr von 25 €. Für einen Betrieb mit 15 ha ergibt sich also eine Gebühr von 25 €.
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Saldierte Gebührentabelle | Diese Berechnungsregel verwenden Sie, wenn Sie in Abhängigkeit von der Berechnungsgrundlage bzw. einem Gegenstandswert unterschiedliche Gebührensätze erheben, wobei sich die Gebühren saldieren. Dies ist z. B. bei Beratungsringen der Fall, deren Gebührensatz häufig abhängig von der Betriebsgröße ist. Im Unterschied zu der einfachen Gebührentabelle werden die Gebühren hier jedoch wie folgt berechnet: z. B. für die ersten 10 ha eine Gebühr von je 20 € und je weiteren 10 ha jeweils 8 €. Für einen Betrieb mit 25 ha ergibt sich also eine Gebühr von 36 € (10 ha = 20 € + 10 ha = 8 € + 5 ha = 8 €).
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Staffelpreise | Diese Berechnungsregel verwenden Sie, wenn Sie in Abhängigkeit von der Berechnungsgrundlage bzw. einem Gegenstandswert unterschiedliche Preise erheben. In einer Tabelle ist zu hinterlegen bei welcher Berechnungsgrundlage bzw. bei welchem Gegenstandswert welcher Preis heranzuziehen ist. Z. B. ist hinterlegt, bei welcher Abnahmemenge welcher Stückpreis gilt: bei einer Abnahmemenge kleiner oder gleich 10 Stück ein Preis von 5 € je Stück, bei einer Abnahmemenge bis 100 Stück ein Preis von 4 € je Stück. Bei einer Abnahmemenge von 15 Stück ergibt sich also ein Gesamtpreis von 60 € (15 Stück x 4 €).
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Saldierte Staffelpreise | Diese Berechnungsregel verwenden Sie, wenn Sie in Abhängigkeit von der Berechnungsgrundlage bzw. einem Gegenstandswert unterschiedliche Preise erheben, wobei sich die Staffelpreise saldieren. In einer Tabelle ist zu hinterlegen bei welcher Berechnungsgrundlage bzw. bei welchem Gegenstandswert welche Staffelpreise heranzuziehen und bei der Rechnungspostenerstellung zu saldieren sind. Z. B. ist hinterlegt, bei welcher Abnahmemenge welcher Stückpreis gilt: für die ersten 10 Stück ein Preis von 5 € je Stück, für jedes weitere Stück bis 100 Stück ein Preis von 4 € je Stück. 25 Stück ergibt sich also ein Gesamtpreis von 110 € (50 € + 60 € (10 Stück x 5 €; 15 Stück x 4 €).
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Abschläge verrechnen
Bei der Rechnungsstellung können Sie Abschläge/Vorschüsse für einen eingegrenzten oder für den gesamten Mandanten-/Kunden- oder Mitgliederstamm abrechnen. Erstellen Sie dann die Endabrechnung für den Mandanten/Kunden oder das Mitglied, müssen diese Abschläge bzw. Vorschüsse gegengerechnet werden. Dafür sind entsprechende Produkte im Produktkatalog einzurichten.
Feld | Beschreibung | ||||||||||||||
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Berechnungsart | |||||||||||||||
Abschlagsermittlung | Wählen Sie aus, wei der gegenzurechnende Abschlag ermittelt wird. Zur Auswahl stehen: manuelle Eingabe, aus Zusatzfeld und aus Abschlagsrechnungen. Je nach Auswahl sind im Folgenden unterschiedliche Angaben notwendig.
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Keine
Die Berechnungsregel Keine wählen Sie, wenn erläuternde Texte auf der Rechnung ausgewiesen werden sollen. Weitere Angaben zur Berechnungsregel sind nicht notwendig. Diese Produkte dienen zur weiteren Erläuterung einzelner Produkte oder zum Ausweis allgemeiner Informationen auf der Rechnung. Die Textzeilen können Sie beliebig in der Rechnung platzieren, sie werden der Eingabereihenfolge nach - ohne Angaben zur Produktnummer - auf der Rechnung ausgewiesen.