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Fakturierung

Bei der Rechnungstellung für Leistungen, die vor dem 01.07.2020 erbracht wurden, empfehlen wir die Verwendung der Umsatzsteuerschlüssel 4 (19%) und 5 (7%). Bei der Erfassung der Rechnungen können Sie den vorgeschlagenen Schlüssel (1 oder 2) durch diese Schlüssel ersetzen. Sie vermeiden dadurch manuelle Änderungen in ADNOVA finance.

 

Hintergrund: Bei einer Übergabe der Rechnungen an die Buchhaltung (ADNOVA finance) können in ADNOVA+ zwei Varianten gewählt werden:

 

Übergabe des Belegdatums (Rechnungsdatum) als Buchungsdatum:

Liegt das Rechnungsdatum nach dem 30.06.2020, das Leistungsdatum aber vor dem 01.07.2020, dann wird hier der Umsatzsteuerschlüssel 1 als 16 % interpretiert. Die Buchungen müssen dann nach der Übergabe auf den Umsatzsteuersatz von 19 % angepasst werden.

 

Übergabe des Leistungsdatums als Buchungsdatum:

Liegt das Leistungsdatum einer Rechnung vor dem 01.07.2020 wird die Buchung dem alten WJ zugeordnet. Hier muss geprüft werden, ob die Rechnung ins Folgejahr verschoben werden muss.

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